Beratung im Gesundheitsschutz durch Betriebsarzt und/oder TAB/Sicherheitsingenieur

Zu den Themen

• Gefährdungsbeurteilung
• Hautschutz
• Handschutz

können Sie durch Betriebsarzt und/oder TAB/Sicherheitsingenieur beraten werden.

In Ergänzung zum betrieblichen Hautschutzplan kann auch ein individueller Hautschutzplan erforderlich werden. Bei der Erarbeitung eines solchen individuellen Hautschutzplanes ist die Mitwirkung des Betriebsarztes notwendig.
Er kann auch auf notwendige Therapien von Hautschäden eingehen, denn Maßnahmen des Hautschutzes können keine bereits eingetretenen Hautschäden/Hauterkrankungen heilen.
 


Betriebsärztliche Beratung, Quelle BBG.StBG.
 

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