Beratung im Gesundheitsschutz durch Betriebsarzt und/oder TAB/Sicherheitsingenieur
Zu den Themen
• Gefährdungsbeurteilung
• Hautschutz
• Handschutz
können Sie durch Betriebsarzt und/oder TAB/Sicherheitsingenieur beraten
werden.
In Ergänzung zum betrieblichen Hautschutzplan kann auch ein individueller
Hautschutzplan erforderlich werden. Bei der Erarbeitung eines solchen
individuellen Hautschutzplanes ist die Mitwirkung des Betriebsarztes
notwendig.
Er kann auch auf notwendige Therapien von Hautschäden eingehen, denn
Maßnahmen des Hautschutzes können keine bereits eingetretenen
Hautschäden/Hauterkrankungen heilen.
